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Einleitung
Kulturgüter erhalten - Eine Aufgabe der Sammler!

Internet, Mailbox, CD-Rom, Floppy - welcher Jugendliche kennt diese Begriffe heute nicht? Computer bestimmen in steigendem Maße nicht nur die Arbeitswelt, auch die Gestaltung der Freizeit ohne "elektronische Spielgefährten" ist fast schon undenkbar!

Fragt man aber nach Schwinghebel, Stechwalze, Rechengetriebe oder Zehnerübertrag, trifft man - seltene Ausnahmen bestätigen die Regel - auf Unverständnis und Kopfschütteln. Rechen-, Schreibmaschinen und andere mechanische Bürogeräte sind für viele Jugendliche bereits Relikte aus grauer Vorzeit! Nie zuvor hat eine technische Entwicklung die Welt in so kurzer Zeit so verändert wie der Computer, speziell der PC mit seinen ungeahnten Möglichkeiten.

Denken wir doch mal 20, 30 Jahre weiter: Wer wird dann noch eine mechanische Schreibmaschine, eine Sprossenrad-Rechenmaschine oder eine Bleistift-Anspitzmaschine kennen, geschweige denn bedienen können?

Nein - ganz so schlimm wird's nicht kommen. Denn es gibt da ja noch ... die Sammler!

Wer alte Schreib- oder Rechenmaschinen sammelt, aufarbeitet, pflegt und ausstellt, der bewahrt wertvolles Kulturgut, erhält späteren Generationen das technische Wissen der Vorfahren. Er übernimmt museale Aufgaben, indem er unwiederbringliche Zeugen der technischen Pionierzeit vor dem Untergang rettet, sie unserer und späteren Generationen sichert und zugänglich macht. Diese Aufgaben kann nicht nur den wenigen Museen überlassen werden.

Wer sammelt, dient der Kultur! Jedes Land braucht private Sammler auf vielen Gebieten. Kultur ist eine Sache, die nicht allein dem Staat obliegt. Kultur ist die Summe aller geistigen und technischen Entwicklungen. Wer diese Kultur pflegt, sie bewahrt, indem er Zeugnisse vergangener Epochen sammelt, dient damit unserer und späteren Generationen. Auch wenn die Freude am Sammeln von anderen Faktoren bestimmt wird: Sammler übernehmen - ganz freiwillig und ohne Vergütung - eine wichtige kulturelle Aufgabe in unserer Gesellschaft!


Leonhard Dingwerth

Stand: 16.3.2005