IFHB - Internationales Forum Historische Bürowelt e.V.
mit Sitz in Köln.
Historische Bürowelt sowie Historische Bürowelt - aktuell
die unter anderem mit wissenschaftlichen und populär-wissenschaftlichen Beiträgen zur Geschichte und Entwicklung der Bürotechnik folgende Gebiete behandelt:
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Alle Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Jede Vorstandstätigkeit ist ehrenamtlich und unentgeltlich. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen oder Gewinnanteile aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person oder Institution durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der Vorstand besteht aus vier gleichberechtigten Mitgliedern, denen die Führung des Vereins, die Herausgabe von Zeitschriften und die Kassenführung obliegt. Der Vorstand wählt selbst den geschäftsführenden Präsidenten. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder an der Entscheidung beteiligt sind. Bei Abstimmungen und Wahlen innerhalb des Vorstands, erhält der geschäftsführende Präsident bei Stimmengleichheit doppeltes Stimmrecht. Dies gilt nicht bei der Wahl zum geschäftsführenden Präsidenten. Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung bzw. Briefwahl auf die Dauer von zwei Jahren bestellt. Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand wird in einem Wahlgang gewählt. Jedes Mitglied hat bis zu vier Stimmen. Gewählt sind die vier Personen mit den meisten Stimmen aus Briefwahl und anwesenden Mitgliedern. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Bis zu drei Monaten vor der Mitgliederversammlung hat der Vorstand alle Mitglieder aufzufordern, Kandidaten für die Vorstandswahl zu benennen. Die Vorschläge sind dem Vorstand innerhalb eines Monats, gerechnet vom Datum des Anschreibens, mitzuteilen.
Anträge zur Mitgliederversammlung sollen dem Vorstand mindestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung genannt werden. Anträge, die als Gegenstand eine Satzungsänderung beinhalten, müssen acht Wochen vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand in Schriftform vorliegen. Mit der Einladung zur Mitgliederversammlung hat der Vorstand folgende Punkte in der Tagesordnung vorzulegen bzw. zu behandeln.
Die Einladung zur Mitgliederversammlung kann auch an die vonseiten des Mitglieds zuletzt bekannt gegebene Email-Adresse erfolgen, wenn das Mitglied dies dem Vorstand gegenüber bestätigt. Der Vorstand bleibt bis zur Bestellung eines neuen Vorstands im Amt. Der Verein wird nach außen durch den geschäftsführenden Präsidenten und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten. Die Vorstände sind nicht von den Bestimmungen des § 181 BGB befreit.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks findet die Liquidation statt. Soweit die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind die Liquidatoren die zum Zeitpunkt der Auflösung amtierenden Vorstandsmitglieder. Nach Berichtigung der Verbindlichkeiten ist der dem Verein verbleibende Vermögensteil, insbesondere eine eventuell bis dahin erworbene bürotechnische Sammlung (Maschinen, Geräte, Literatur) an eine von der Mitgliederversammlung zu bestimmende öffentlich-rechtliche Körperschaft (wie z.B. das Deutsche Museum, München) zu übertragen, das ihn unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Über die in der Versammlung gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen, die von einem Mitglied des Vorstands und einem Vereinsmitglied zu unterzeichnen ist.
Dortmund, 14. April 2012